Rechtsprechung
BVerwG, 25.01.1993 - 4 NB 49.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfallen der Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Veränderungssperre bei fehlendem berechtigtem Interesse des Antragstellers an der Feststellung der Ungültigkeit der Norm trotz erlittenen Nachteils
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 22.05.1992 - 2 A 3.90
- BVerwG, 25.01.1993 - 4 NB 49.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1993 - 4 NB 49.92
Der angefochtene Beschluß weicht nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 - BVerwG 4 N 1.83 - (BVerwGE 68, 12 [BVerwG 02.09.1983 - 4 N 1/83]) ab.Die Ausführungen des Normenkontrollgerichts, mit denen es die von ihm angenommene Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags des Antragstellers begründet hat, sind knapp; ob sie im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 (a.a.O.) Anlaß zu Mißverständnissen geben können, kann offenbleiben.
Eine Divergenz zwischen dem angefochtenen Beschluß des Normenkontrollgerichts und dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 (a.a.O.) läge nur dann vor, wenn das Normenkontrollgericht den Rechtssatz aufgestellt hätte, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer einer Veränderungssperre komme eine gerichtliche Überprüfung dieser Veränderungssperre wegen Zeitablaufs der Norm schlechthin nicht mehr in Betracht.